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   ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03   

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https://dejure.org/2004,2948
ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03 (https://dejure.org/2004,2948)
ArbG Herford, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03 (https://dejure.org/2004,2948)
ArbG Herford, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 Ca 1686/03 (https://dejure.org/2004,2948)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung durch einen Arbeitnehmer wegen des Unterbleibens und des Verzugs der Vergütungszahlung; Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderung; Insolvenzgeld als vertraglich geschuldete Leistung des Arbeitgebers; Unzumutbarkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz eines fristlos kündigenden Arbeitnehmers als Insolvenzforderung; Unterbleiben der Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe als wichtiger Grund; Erforderlichkeit einer Abmahnung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Zusätzlicher Schadensersatzanspruch ...

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund von § 113 Insolvenzordnung (InsO) bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Abfindungsanspruch nach i.R.e. arbeitnehmerseitigen Kündigung aufgrund Zahlungsverzugs vor Eröffnung des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern bei Kündigung durch Insolvenzschuldner

  • Judicialis

    BGB § 628 Abs. 2; ; InsO § 113; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch bei fristloser Eigenkündigung wegen schleppender Lohnzahlung - kein Ausschluss bei Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz aus § 628 Abs. 2 BGB wegen verspäteter Lohnzahlung ? Kein Ausschluss durch nachfolgende Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 768
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Bayreuth, 30.01.2002 - 3 Ca 997/01

    Geltendmachung einer Forderung als Insolvenzforderung ; Schadensersatzanspruch

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).

    Dieser Zeitraum ist nicht unter Berücksichtigung von § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf drei Monate zu beschränken (ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht darauf, dass nach den unbestrittenen Angaben des Beklagten mit einer Quote von weniger als 10 % zu rechnen ist (vgl. ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Der Ersatz des sogenannten Verfrühungsschadens ist grundsätzlich auf den Zeitraum für eine ordentliche fristgerechte arbeitgeberseitige Kündigung begrenzt (BAG vom 26.07.2001, 8 AZR 739/00, AP Nr. 13 zu § 628 BGB).

    Zwar kann ein solcher Schadensersatzanspruch im Rahmen des § 628 Abs. 2 BGB unter Umständen bestehen (BAG vom 26.07.2001, 8 AZR 739/00, AP Nr. 13 zu § 628 BGB; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2003, Müller-Glöge, BGB § 628 Rd.Nr. 75).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Der Lauf dieser Frist beginnt bei Dauertatbeständen erst mit der Beendigung des die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Zustandes (BAG vom 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 25.02.1983, 2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB liegt zumindest dann vor, wenn die Lohnzahlung in nicht unerheblicher Höhe unterblieben ist oder sich der Verzug des Arbeitgebers mit der Vergütungszahlung über einen erheblichen Zeitraum erstreckt (BAG vom 17.01.2002, 2 AZR 494/00, EzA § 628 BGB Nr. 20).
  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Der Lauf dieser Frist beginnt bei Dauertatbeständen erst mit der Beendigung des die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Zustandes (BAG vom 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 25.02.1983, 2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Der Lauf dieser Frist beginnt bei Dauertatbeständen erst mit der Beendigung des die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Zustandes (BAG vom 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 25.02.1983, 2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 688/97
    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 73/98
    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Der Lauf dieser Frist beginnt bei Dauertatbeständen erst mit der Beendigung des die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Zustandes (BAG vom 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 25.02.1983, 2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2003 - 6 Sa 25/03
    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
    Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).
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